Sicher urlauben – sichere Gastfreundschaft
Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit 16. April alle Maßnahmen in fast allen Bereichen aufgehoben wurden. Wir freuen uns, Sie in unserem Ferienhaus Chalet Georg begrüßen zu dürfen! Gerne können Sie uns bei offenen Fragen & Unsicherheiten kontaktieren – via Anfrageformular oder per Mail an: agricola@kaprun.at .
Wir freuen uns schon sehr, Sie ab 17.12.21 wieder in unserem Ferienhaus Chalet Georg begrüßen zu dürfen! Um Ihnen einen sicheren Winterurlaub im schönen Zell am See-Kaprun ermöglichen zu können, hält der Tourismusverband für Sie wichtige Leitlinien für einen sicheren Winterurlaub für Sie bereit.
Ihr perfekter Urlaubsbeginn
Nähere Infos zur aktuellen Situation bzgl. COVID-19 finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.
In den nächsten Tagen werden wir Ihnen auf dieser Seite auch weitere Infos über Ihren sicheren Winterurlaub ab voraussichtlich 12.12.2021 geben. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Geduld!
Lockerungsschritte werden in 3 Etappen umgesetzt.
Nähere Infos finden Sie auf der Plattform für sichere Gastfreundschaft.
Lockerungsschritte auf einen Blick
Wichtige Infos für Sie als Chalet Georg Urlaubsgast
- Als Gast bitten wir Sie bei der Anreise neben der üblichen Registrierung ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine überstandene COVID-19-Erkrankung vorzuweisen – wir bieten auch Tests vor Ort an.
- In der reinen Beherbergung (ohne Gastronomie oder Dienstleistung) genügt ein Zutrittstest für den gesamten Aufenthalt
- 1 Meter Mindestabstand zwischen den Gästegruppen ist einzuhalten
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen (z.B. Lobby) erforderlich
- Verpflichtendes Präventions-/ Hygienekonzept und COVID-19-Beauftragter
Weitere wichtige Informationen über Regelungen für die Gastronomie, Kunst- & Kulturangebote sowie Freizeitaktivitäten & mehr finden Sie auf https://www.sichere-gastfreundschaft.at/.
Unsere Maßnahmen zum Schutz unserer Gäste
Bei uns können Sie sich sicher fühlen! 🙂
- Seifenspender
- Desinfektionsmittel und Masken stehen jederzeit zur Verfügung
- Endreinigung – Unsere MitarbeiterInnen reinigen stets mit Handschuhen. Lichtschalter, Türklinken etc. werden gründlichst desinfiziert, ebenso das Vorhaus mit Treppenlauf.
Wichtige Hinweise über Verhaltensregeln & Hygienevorschriften
Zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz der Mitmenschen und Mitarbeiter wurden von der Bundesregierung spezielle einschränkende, jedoch sinnvolle Verhaltensregeln festgelegt.
So schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen:
- Bitte 1 Meter Abstand zu fremden Personen einhalten
- Händeschütteln beim Begrüßen vermeiden
- FFP-2-Masken verwenden – verpflichtend an folgenden Orten:
- In öffentlichen Verkehrsmitteln & Taxis
- Seilbahnen
- Innenbereich von Ausflugsschiffen
- Im Gesundheitssektor (z.B. Arzt und Apotheke)
- Im Lebensmittelhandel, in Tankstellenshops, Bäckereien, Post- und Bankfilialen
- Events in geschlossenen Räumen (abgesehen von Sitzplätzen)
- An Orten, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann (z.B. in Kirchen oder im Dienstleistungsbereich z.B. beim Friseur)
- Mehrmals täglich Hände waschen
- Taschentuch beim Niesen oder Husten verwenden
Aktuell sind Gastronomie & Hotellerie wieder für Sie geöffnet. Auch Kunst- & Kultur-Veranstaltungen, Sportangebote im Freien sowie im Innenbereich sind möglich.
Zutrittsvoraussetzung ist der Nachweis “Getestet”, “Geimpft” oder “Genesen” (3-G-Regel) sein.
Auch die “Green Check Anwendung” zur Prüfung der QR-Codes im Grünen Pass steht Ihnen zur Verfügung.
Unten angeführte Eintrittstests haben Gültigkeit:
- Negativer Antigentest (Apotheke, etc.): 2 Tage gültig
- Negativer PCR-Test: 3 Tage gültig
- Genesene Personen:
– Absonderungsbescheid, ausgestellt für eine in den letzten 6 – Monaten nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person
– Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten nachgewiesene & aktuell abgelaufene molekularbiologisch bestätigte Infektion.
– Nachweis über neutralisierende Antikörper – nicht älter als 3 Monate
- Geimpfte Personen (Erstimpfung): ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung ist der Nachweis 3 Monate gültig
- Geimpfte Personen (Zweitimpfung): 9 Monate (Zeitpunkt ab Erstimpfung) gültig
- Antigentests zur Eigenanwendung (im Salzburger Land via eigener App des Roten Kreuzes): 1 Tag gültig
- Selbsttests vor Ort: Gültig für einen Besuch in der jeweiligen Betriebsstätte